Beschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat) - 2 BvR 2302/11, 2 BvR 1279/12 (Urteil)
...s ausgeführt, dass die Störung nicht von solcher Art sein müsse, dass sie die strafrechtliche Verantwortung des Täters ausschließt oder in der psychiatrisch-forensischen Begutachtungspraxis als psychi...