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DiätV § 5 (Law)
(1) Bei der Gewinnung, Herstellung und Zubereitung diätetischer Lebensmittel dürfen Zusatzstoffe nur nach Maßgabe dieser Verordnung zugesetzt werden. (2) Die Verwendung von Trinkwasser, das ...
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DiätV Anlage 5 (weggefallen) (Law)
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DiätV Anlage 24 (zu § 14c Absatz 3 und 5) (Law)
...solat mit einem Protein-Mindestgehalt von 95 % Trockenmasse und einer Protein-Denaturierung von weniger als 70 % sowie einem Asche-Höchstgehalt von 3 ...
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DiätV Anlage 20 (zu § 14d Abs. 5, § 22b Abs. 2 Nr. 2) (Law)
...5 g/100 g bei Desserts und Puddings; - 5 g/100 g bei sonstigen Getränken, die nicht aus Milc...
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DiätV Anlage 11 (zu § 14c Absatz 4 und 5 und § 22a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f) (Law)
...50 mg/100 kcal) betragen. Das Verhältnis von Linolsäure zu α -Linolensäure muss mindestens 5 : 1 und darf höchstens 15 : 1 betragen. ...