-
GBVfg § 98 Übertragung elektronischer Dokumente in die Papierform oder in andere Dateiformate (Law)
(1) Wird ein elektronisches Dokument zur Übernahme in die Grundakte in die Papierform übertragen, ist durch geeignete Vorkehrungen sicherzustellen, dass der Ausdruck inhaltlich und bildlich mit der Wi...
-
GBVfg § 72 Umschreibung, Neufassung und Schließung des maschinell geführten Grundbuchs (Law)
...5 und 6 anzuwenden. (2) Der Inhalt der geschlossenen maschinell geführten Grundbuchblätter soll weiterhin wiedergabefähig oder lesbar bleiben. (3) Wird das Grundbuch a...
-
GBVfg § 5 (Law)
In der Aufschrift sind das Amtsgericht, der Grundbuchbezirk und die Nummer des Bandes und des Blattes anzugeben. In den Fällen des § 1 Abs. 2 ist durch einen Zusatz auf die Vereinigung oder Teilung de...
-
GBVfg Anlage 5 (zu § 52 Abs. 1) (Law)
...5, Nr. 6, S. 39)