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LuftBODV 2 2009 § 5 Dienstzeiten (Law)
(1) Der Luftfahrtunternehmer benennt gegenüber dem Besatzungsmitglied einen Ort als Heimatbasis, an dem das Besatzungsmitglied regelmäßig eine Dienstzeit oder eine Abfolge von Dienstzeiten beginnt und...
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LuftBODV 2 2009 § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
...5) Positionierung ist die Beförderung eines nicht diensttuenden Besatzungsmitglieds von einem Ort zum anderen auf Verlangen des Luftfahrtunternehmers. Hiervon ausgenommen ist die Reisezeit. ...
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LuftBODV 2 2009 Inhaltsübersicht (Law)
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LuftBODV 2 2009 § 11 Vorzeitige Beendigung (Law)
Ist aufgrund besonderer Umstände bei den Besatzungsmitgliedern eine vorzeitige Ermüdung in einem Maße eingetreten, die nach Anhörung der Betroffenen Zweifel an der weiteren sicheren Durchführung des F...
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LuftBODV 2 2009 § 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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LuftBODV 2 2009 § 1 Anwendungsbereich (Law)
...59/2008 der Kommission vom 20. August 2008 (ABl. L 254 vom 20.9.2008, S. 1) in Verbindung mit der Ersten Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät in ihrer jeweils geltenden Fassu...
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LuftBODV 2 2009 § 10 Unterbrochene Flugdienstzeit (Law)
...5 Absatz 1 nicht eingehalten werden, ist eine Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden unmittelbar nach Beendigung des Flugdienstes zu gewähren.
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LuftBODV 2 2009 § 13 Positionierung (Law)
Die für die Positionierung aufgewendete Zeit gilt als Dienstzeit. Die Positionierung nach dem Ende der Ruhezeit, aber vor dem Dienst an Bord gilt als Teil der Flugdienstzeit, wird aber nicht als Fluga...
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LuftBODV 2 2009 § 12 Blockzeit (Law)
Die Blockzeiten jedes Besatzungsmitgliedes dürfen 900 Stunden während eines Kalenderjahres nicht überschreiten.
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LuftBODV 2 2009 § 14 Bereitschaftszeit (Law)
...5 unterbrochen werden und 1. entweder dem Besatzungsmitglied während der Bereitschaftszeit kein ruhig gelegener Raum mit Schlafgelegenheit zur...
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LuftBODV 2 2009 § 23 Übergangsregelungen (Law)
...5 genehmigen, sofern dies zur Durchführung von Diensten oder Flügen erforderlich ist, die vor Inkrafttreten der Verordnung geplant worden sind. Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn eine erhö...
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LuftBODV 2 2009 Eingangsformel (Law)
...56 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät vom 4. März 1970 (BGBl. I S. 262), der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 12 der Verordnung vom 29. Juli 1998 (BGBl. I S. 1989) geändert worden ist, verordnet das...
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LuftBODV 2 2009 § 6 Ortstage (Law)
(1) Unbeschadet des gesetzlichen Jahresurlaubs erhalten die Besatzungsmitglieder Ortstage, die im Voraus bekanntzugeben sind. Die Ortstage können die vorgeschriebenen Ruhezeiten beinhalten. An Ortstag...
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LuftBODV 2 2009 § 4 Führung von Aufzeichnungen (Law)
...5 Monate aufzubewahren. Fortlaufende Aufzeichnungen über andere Zeiten als Flugdienst- und Ruhezeiten können als Aufzeichnungen nach Satz 1 zugelassen werden, wenn anhand der darin aufgeführten Zeiten...
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LuftBODV 2 2009 § 19 Ausnahmen für besondere Flüge (Law)
(1) Die Aufsichtsbehörde kann für Flüge zum Zwecke der Forschung, für Arbeits- und Wettbewerbsflüge Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen, wenn: ...
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LuftBODV 2 2009 § 22 Dienstperioden und Ruhezeiten im Hubschrauberrettungsdienst (Law)
...5 genehmigen. Diese Regelungen gelten nur für Flüge im Rettungsdienst und zur Sicherstellung des Rettungsdienstes. (2) Eine Dienstperiode umfasst mindestens zwei und höchstens acht Tage, an ...
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LuftBODV 2 2009 § 9 Verlängerung der Flugdienstzeit bei verstärkter Besatzung (Law)
Die Aufsichtsbehörde kann auf schriftlichen Antrag eine zweimalige Verlängerung der Flugdienstzeit nach § 8 Absatz 1 bis zu einer höchstzulässigen Flugdienstzeit von 18 Stunden innerhalb jeweils siebe...
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LuftBODV 2 2009 § 7 Zusammensetzung der Flugdienstzeit (Law)
...5 Minuten für Abschlussarbeiten nach dem Ende der Blockzeit, 4. die auf Anordnung im Flugübungsgerät verbrachte Zeit einschließlich der Zeit...
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LuftBODV 2 2009 § 17 Zeitüberschreitungen, Verkürzung von Ruhezeiten (Law)
(1) Können aus unvorhersehbaren Gründen die Zeiten nach den §§ 8, 9, 10, 15 und 16 nicht eingehalten werden, entscheidet der verantwortliche Luftfahrzeugführer unter Abwägung aller Umstände und nach A...
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LuftBODV 2 2009 § 21 Begrenzung der Flugdienstzeiten im Hubschrauberrettungsdienst (Law)
...5 Stunden und 30 Minuten betragen. (5) Die Flugdienstzeiten dürfen in Abweichung zu § 8 Absatz 8 innerhalb 30 aufeinanderfolgender Tage 210 Stunden, innerhalb von zwölf aufeinanderfolgender ...