-
BBesG § 50 Mehrarbeitsvergütung für Soldaten (Law)
Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium der Finanzen in den in § 30c Absatz 2 des ...
-
BBesG § 20 Bundesbesoldungsordnungen A und B (Law)
(1) Die Ämter der Beamten und Soldaten und ihre Besoldungsgruppen werden in Bundesbesoldungsordnungen geregelt. Dabei sind die Ämter nach ihrer Wertigkeit unter Berücksichtigung der gemeinsamen Belang...
-
BBesG Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) (Law)
...as Bundesamt für Verfassungsschutz sowie die Einrichtungen für Verfassungsschutz der Länder. 8a. Zulage für Beamte der Bundeswehr und Soldaten in der Fernmelde- und elektronisch...
-
BBesG Anlage IV (zu § 20 Absatz 2 Satz 2, § 32 Satz 2, § 37 Satz 2) (Law)
...507,17 2 563,82 2 619,31 A 6 2 253,30 2 337,15 ...