2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
DruckLV § 17 Krankendruckluftkammern, Erholungsräume und sanitäre Einrichtungen (Law)
(1) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, daß dort, wo die Arbeitskammer betrieben wird, die nachstehenden Einrichtungen vorhanden sind: 1. ...
-
DruckLV Anhang 1 (§§ 4 und 17 Abs. 2 der Verordnung über Arbeiten in Druckluft) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1972, 1915 - 1918; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote ...