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ÜblG 1 § 13 (Law)
Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates 1. die in § 7 genannten Personengruppen, ...
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ÜblG 1 § 3 (Law)
(1) Mit Wirkung ab 1. April 1950 gehen auf den Bund über: 1. die Umsatzsteuer, 2. ...
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ÜblG 1 § 1 (Law)
...sse zur Kriegsgräberfürsorge, zum Suchdienst für Kriegsgefangene, Heimatvertriebene und heimatlose Ausländer und die Aufwendungen für den Rechtsschutz von Deutschen, die von ausländischen Behörden ode...
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ÜblG 1 § 12 (Law)
...ssen sind, an Stelle von Fürsorgeleistungen Leistungen gewährt, die nach anderen Grundsätzen als denen der Verordnung über die Fürsorgepflicht in der Fassung vom 20. August 1953 (Bundesge...
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ÜblG 1 § 19 (Law)
Für den Ertrag der Monopole gilt folgendes: 1. Der für das laufende Geschäftsjahr durch Zwischenbilanz nach kaufmännischen Grund...
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ÜblG 1 § 20 (Law)
...ssen des Bundes und des Landes mit dem Sinn der Überleitungsregelung nicht vereinbar sind. Solche Prüfungen sind gemeinsam mit der obersten Rech...
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ÜblG 1 § 21 (Law)
(1) Ausgaben für die in § 1 Abs. 1 Ziff. 1, 2, 7 bis 10 aufgeführten Sachgebiete sind für Rechnung des Bundes zu leisten. Die damit zusammenhängenden Einnahmen (§ 1 Abs. 2) sind an den Bund abzuführen...
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ÜblG 1 § 21a (Law)
...53 bis Juni 1954 (Bezugszeitraum) in seinem Gebiet entstandenen Aufwendungen (Absatz 1). Hierbei werden die Aufwendungen für die in § 10 Ziff. 1, 2, 3a ...
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ÜblG 1 § 2 (Law)
(Durch Zeitablauf überholt)
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ÜblG 1 § 5 (Law)
...ssion zugeleiteten Haushalt für die Besatzungskosten und Auftragsausgaben vorgesehen sind.
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ÜblG 1 § 14 (Law)
...sse am Aufnahmeort, soweit diese Kosten nicht von anderer Seite, insbesondere von der Arbeitslosenversicherung zu tragen sind.
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ÜblG 1 § 14a (Law)
(1) Der Bund trägt die Kosten der Auswanderung von Kriegsfolgenhilfe-Empfängern. Als Kriegsfolgenhilfe-Empfänger gelten die in § 7 Abs. 2 genannten Personen auch dann, wenn sie nicht von ...
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ÜblG 1 § 17 (Law)
...sstocks für Arbeitseinsatz an die knappschaftliche Krankenversicherung (§ 15 des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes und § 5 Abs. 3 des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetz...
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ÜblG 1 § 22 (Law)
Die Ansprüche des Bundes auf den Ausgleich von Vorteilen, die den Ländern aus den Aufwendungen des Bundes auf Grund dieses Gesetzes zuwachsen, werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
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ÜblG 1 § 7 (Law)
(1) Aufwendungen der Kriegsfolgenhilfe sind die auf Grund gesetzlicher Anordnung von den Bezirksfürsorgeverbänden, den Landesfürsorgeverbänden oder den Ländern geleisteten Fürsorgekosten für Kriegsfol...
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ÜblG 1 § 15 (Law)
(1) Der Bund trägt die Kosten der Rückführung von Deutschen aus dem Ausland und aus den unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Gebietsteilen und die Kosten der Durchführung der Verordnung über d...
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ÜblG 1 § 18 (Law)
...sse und Abschlagszahlungen der Länder an die auszahlenden Stellen, soweit die Vorschüsse und Abschlagszahlungen nicht für die Zeit bis zum 31. März 1950 verwendet worden sind. (...
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ÜblG 1 § 23 (Law)
...ssen unter sinngemäßer Anwendung der §§ 18 und 20. Die Vorschriften des § 5 Abs. 3 des Gesetzes über die Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1949 sowie über die H...
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ÜblG 1 § 4 (Law)
...ssen. Die für die Ausführung des Haushalts verantwortlichen Bundesbehörden können ihre Befugnisse auf die zuständigen obersten Landesbehörden übertragen und zulassen, daß auf die für Rechnung des Bund...
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ÜblG 1 § 6 (Law)
...sschäden und Belegungsschäden an im Eigentum der Länder und sonstiger Gebietskörperschaften stehenden Grundstücken und beweglichen Sachen, soweit die Schäden nach dem 31. März 1950 entstanden sind, ...