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AO 1977 § 198 Ausweispflicht, Beginn der Außenprüfung (Law)
Die Prüfer haben sich bei Erscheinen unverzüglich auszuweisen. Der Beginn der Außenprüfung ist unter Angabe von Datum und Uhrzeit aktenkundig zu machen.
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AO 1977 § 96 Hinzuziehung von Sachverständigen (Law)
...6) Die Sachverständigen sind auf die Vorschriften über die Wahrung des Steuergeheimnisses hinzuweisen. (7) Das Gutachten ist regelmäßig schriftlich zu erstatten. Die mündliche Erstattung des...
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AO 1977 § 6 Behörden, Finanzbehörden (Law)
...6. Familienkassen, 7. die zentrale Stelle im Sinne des § 81 des Einkommensteuergesetzes und ...