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Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (7. Senat) - 7 B 43/15 (Urteil)
...bs. 2 Satz 1 BBergG erweitert die Befugnisse der Bergbehörde im Betriebsplanzulassungsverfahren. Liegen bereits bei der Entscheidung der Bergbehörde über die Zulassung eines eingereichten Betriebsplan...
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 C 39/13 (Urteil)
...Besoldung des Klägers als Soldat nach §§ 27 und 28 BBesG in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2002 (im Folgenden: BBesG a.F. - BGBl I S. 3020). In Bezug auf Beamte führten §§ 27 und 28 BBes...
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 C 36/13 (Urteil)
...Besoldung des Klägers als Soldat nach §§ 27 und 28 BBesG in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2002 (im Folgenden: BBesG a.F. - BGBl I S. 3020). In Bezug auf Beamte führten §§ 27 und 28 BBes...
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 C 38/13 (Urteil)
...Besoldung des Klägers als Soldat nach §§ 27 und 28 BBesG in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2002 (im Folgenden: BBesG a.F. - BGBl I S. 3020). In Bezug auf Beamte führten §§ 27 und 28 BBes...
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 C 47/13 (Urteil)
...Besoldung des Klägers als Soldat nach §§ 27 und 28 BBesG in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2002 (im Folgenden: BBesG a.F. - BGBl I S. 3020). In Bezug auf Beamte führten §§ 27 und 28 BBes...
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (9. Senat) - 9 C 27/14 (Urteil)
...bebaubar im Sinne des § 133 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist. Indes betrafen die bei Erlass des Vorausleistungsbescheides noch fehlende Straßenbaulast und die fehlende Abweichungssatzung keine an die Bebaubark...
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 10 L 1038/18 (Urteil)
...benen Bandbreite festzusetzen ist. Eine Abweichung von der Obergrenze der Bandbreite kommt also nur bei Wahrnehmung weiterer Dienstaufgaben in Betracht. Fehlt es an solchen, verbleibt es bei der Oberg...
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 10 Nc 3/18 (Urteil)
...benen Bandbreite festzusetzen ist. Eine Abweichung von der Obergrenze der Bandbreite kommt also nur bei Wahrnehmung weiterer Dienstaufgaben in Betracht. Fehlt es an solchen, verbleibt es bei der Oberg...