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Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 1. Kammer) - 1 BvR 47/05 (Urteil)
...ch (tatsächlich und rechtlich) zugänglich ist. Eine Freiheitsentziehung als schwerste Form der Freiheitsbeschränkung ist nur dann gegeben, wenn die tatsächlich und rechtlich an sich gegebene kör...
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Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 1. Kammer) - 2 BvR 2595/12 (Urteil)
...chwerdeführer diesen Einwand nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung auch noch gegen die Widerrufsentscheidung richten, wäre also nicht aus Subsidiaritätsgründen gehalten gewesen, unmittelbar gegen ...