Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 3. Kammer) - 1 BvR 2540/12 (Urteil)
...cht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist. Die Gerichte sind nicht verpflichtet,
sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen, namentlich nicht bei letztinstanz...