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SprengV 1 § 27 (Law)
(1) Brückenzünder Klasse I und Brückenanzünder A dürfen zum Sprengen nicht verwendet werden. (2) Brückenzünder Klasse I und Brückenanzünder A, die einem Verbraucher zu anderen als Sprengzwec...
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SprengV 1 § 6 (Law)
...oder zusätzliche Anforderungen stellen sowie von der Prüfung einzelner Anforderungen absehen, wenn der Schutz von Leben und Gesundheit Beschäftigter oder Dritter oder Sachgütern dies zulässt oder erfo...
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SprengV 1 Anlage 6 (zu § 18 Absatz 7 und § 23 Absatz 8) (Law)
...odenfeuerwerk sind pyrotechnische Gegenstände, die auf dem Boden aufgestellt oder bodennah angebracht werden und sich beim Verwenden nicht von ihrer Halterung lösen (insbesondere Fontänen, Vulkane, be...
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SprengV 1 Anlage 1 (zu § 6 Absatz 1) (Law)
Draht darf einen kleineren Durchmesser als 0,3 mm oder einen größeren als 1,0 mm haben. 6
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SprengV 1 Anlage 2 (zu § 6 Absatz 3 und § 17 Absatz 5) (Law)
(6) Fünf Zünder der gleichen Ausführung müssen sich, wenn sie hintereinandergeschaltet
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SprengV 1 Anlage 4 Zeichen für Sprengzubehör nach § 6 Absatz 4 Satz 2 (Law)
...65 - 1566; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...