Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 1. Kammer) - 1 BvR 369/04, 1 BvR 370/04, 1 BvR 371/04 (Urteil)
...santeils anspreche, sowie mit den sonstigen Veranstaltungen des Vereins zu beurteilen sei. Es sei im Ergebnis nicht zu beanstanden, dass das Gericht angesichts der Formulierung des Plakates selbst and...