Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 1. Kammer) - 2 BvR 2640/12 (Urteil)
...stellungshöchstaltersgrenzen im Beamtenrecht den Leistungsgrundsatz aus Art. 33 Abs. 2 GG einschränkten, dürften sie nicht voraussetzungslos im Ermessen der Verwaltung stehen. Der Gesetzgeber müsse ih...