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SprengV 1 § 11 (Law)
(weggefallen)
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SprengV 1 § 6 (Law)
...6. März 1982, BAnz. Nr. 60 vom 27. März 1982) gleichwertig sind. (2) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung kann für sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 4 Num...
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SprengV 1 Anlage 6 (zu § 18 Absatz 7 und § 23 Absatz 8) (Law)
...stand ist der Abstand von der Verwendungsstelle, in dem beim Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen eine Gefährdung, zum Beispiel durch brennende Teile oder Reststücke, gegeben ist. ...
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SprengV 1 Anlage 1 (zu § 6 Absatz 1) (Law)
...Strom muss spätestens nach 1 ms die Stärke 1 A erreicht haben. Der Stromimpuls vom Beginn bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Stromstärke zum ersten Male wieder auf 1 A absinkt, muss mindestens 4 mWs/Ohm...
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SprengV 1 Anlage 4 Zeichen für Sprengzubehör nach § 6 Absatz 4 Satz 2 (Law)
...stelle: BGBl. I 1998, 1565 - 1566; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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SprengV 1 Anlage 2 (zu § 6 Absatz 3 und § 17 Absatz 5) (Law)
...strom der Stärke 0,6 A innerhalb von 10 ms ausgelöst werden. (5) Die Zünder dürfen durch einen Gleichstrom der Stärke 0,18 A innerhalb von 5 min nicht ausgelöst werden. ...