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GCP-V § 6 Entblindung in Notfallsituationen und Rücknahme (Law)
...verblindeten Prüfpräparaten muss der Sponsor ein Verfahren zur unverzüglichen Entblindung etablieren, das eine sofortige Identifizierung und, sofern erforderlich, eine unverzügliche Rücknahme der Prüf...
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GCP-V § 11 Maßnahmen zum Schutz vor unmittelbarer Gefahr (Law)
...veränderten Organismus oder einer Kombination von gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten, treffen der Sponsor und der Prüfer unbeschadet des § 10 alle gebotenen Maßnahmen z...
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BGB § 1070 Nießbrauch an Recht auf Leistung (Law)
...Verpflichteten gegenüber erst wirksam, wenn er von der getroffenen Anordnung Kenntnis erlangt oder wenn ihm eine Mitteilung von der Anordnung zugestellt wird. Das Gleiche gilt von der Aufhebung der Ve...
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BBVAnpG98Art4uaBek Anlage 11 (Anlage V des BBesG) (Law)
...62 287,85 übrige Besol...
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GCP-V Schlussformel (Law)
Der Bundesrat hat zugestimmt.
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BImSchV 31 Anhang V (zu den §§ 5 und 6) (Law)
...Verbrennung oder die Aufbereitung von Abgasen oder Abwasser vernichtet oder aufgefangen werden, sofern sie nicht unter O6, O7 oder O8 fallen O6: ...
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ZustAOBeih V. (Law)
Die Anordnung tritt am 1. Februar 2000 in Kraft.
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GCP-V Eingangsformel (Law)
...vom 11. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3586), von denen § 12 Abs. 1b Nr. 2 durch Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a des Gesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 2031) eingefügt und § 42 Abs. 3 durch Artikel 1 Nr. ...
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SGB 11 § 6 Eigenverantwortung (Law)
...Versicherten sollen durch gesundheitsbewußte Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an Vorsorgemaßnahmen und durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Leistungen zur medizinischen Rehabil...
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SGB 6 § 11 Versicherungsrechtliche Voraussetzungen (Law)
...von Versicherten sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn der Versicherte die allgemeine Wartezeit oder die in Satz 1 oder in Absatz 1 genannten versicherungsrechtlichen Vorauss...
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SGB 6 Anlage 11 Verdienst für freiwillige Beiträge im Beitrittsgebiet (Law)
...Verdienst im Zeitraum 1. Februar 1947 bis 31. Dezember 1961 ...
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GCP-V § 1 Zweck der Verordnung (Law)
...veränderten Organismus oder einer Kombination von gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten, bezweckt diese Verordnung darüber hinaus den Schutz der Gesundheit nicht betroffen...
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GCP-V § 5 Kennzeichnung von Prüfpräparaten (Law)
...verkehrbringen gemäß Artikel 3 Abs. 1 oder 2 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung ...
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GCP-V § 13 Dokumentations- und Mitteilungspflichten des Sponsors (Law)
...von höchstens acht weiteren Tagen die weiteren relevanten Informationen zu übermitteln. Personenbezogene Daten sind vor ihrer Übermittlung unter Verwendung des Identifizierungscodes der betroffenen Pe...
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GCP-V § 15 Inspektionen (Law)
...Verfahren der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tier...
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GCP-V § 9 Genehmigung durch die zuständige Bundesoberbehörde (Law)
...von Arzneimitteln für neuartige Therapien oder Arzneimitteln, die aus einem gentechnisch veränderten Organismus oder einer Kombination von gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enth...
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GCP-V § 10 Nachträgliche Änderungen (Law)
...verändern, darf der Sponsor nur vornehmen, wenn diese Änderungen von der zuständigen Ethik-Kommission zustimmend bewertet wurden, soweit sie die Angaben und Unt...
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StrlSchV 2001 Anlage V (zu § 25) (Law)
...Vorrichtung eingefügten radioaktiven Stoffen erforderlich sind. 4. Die Aktivität der in die Vorrichtung eingefügten radioaktiven Stoffe darf...
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EinigVtr Anlage I Kap V A II Anlage I Kapitel V (Law)
...Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vom 6. Oktober 1969 (BGBl. I S. 1861), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2140) § 6 A...
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EinigVtr Anlage I Kap V A III Anlage I Kapitel V (Law)
(Abschnitt III Nr. 1 bis 4 nicht mehr anzuwenden)