-
SprengV 1 § 6 (Law)
...weislich die gleiche Sicherheit, wie sie die technischen Anforderungen der Anlage 1 festlegen, erreicht wird. Zum Nachweis kann das Gutachten einer Prüfstelle eines anderen Mitgliedstaates anerkannt w...
-
SprengV 1 Anlage 6 (zu § 18 Absatz 7 und § 23 Absatz 8) (Law)
...wahl der pyrotechnischen Gegenstände, der Hilfsgeräte und der Art und Weise des Verwendens (zum Beispiel des Verwendungs- oder Neigungswinkels) sowie bei der Ermittlung des anzuwendenden Schutzabstand...
-
SprengV 1 Anlage 1 (zu § 6 Absatz 1) (Law)
...64 – Der Effektivwert der Messspannung darf nicht mehr als 12 V betragen. 65 – Der Effektivwert der Messstromstärke darf nicht mehr als 25 mA betragen. 66 – Metallische...
-
SprengV 1 Anlage 4 Zeichen für Sprengzubehör nach § 6 Absatz 4 Satz 2 (Law)
...65 - 1566; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
-
SprengV 1 Anlage 2 (zu § 6 Absatz 3 und § 17 Absatz 5) (Law)
...widerstände müssen zwischen 0,4 Ohm und 0,8 Ohm liegen. (3) Der zur Zündung erforderliche Zündimpuls muss zwischen 8,0 mWs/Ohm und 16,0 mWs/Ohm liegen. (4) Die Zünder m...