-
ViehVerkV 2007 § 43 Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken (Law)
...6 gekennzeichnet ist. Dies gilt auch für die Übernahme eines Schweines durch Transportunternehmen. (2) Es ist verboten, Ohrmarken nach § 39 Absatz 3 ohne Genehmigung der zuständigen Behörde ...
-
ViehVerkV 2007 Anlage 12 (zu § 42 Absatz 1) (Law)
...6 Absatz 3: Anschrift: davon Zuchtsauen: ...
-
ViehVerkV 2007 § 12 Viehhandelsunternehmen (Law)
(1) Ein Betrieb, der darauf gerichtet ist, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde oder Geflügel gewerbsmäßig unmittelbar oder über Dritte zu kaufen und innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf wieder zu...
-
ViehVerkV 2007 Anlage 6 (zu § 28 und § 32 Absatz 1) (Law)
...65 Pinzgauer 13 Fleckvieh Fleischnutzung 66 ...
-
ViehVerkV 2007 § 6 Amtstierärztliche Untersuchung (Law)
(1) Die Tiere sind beim Auftrieb auf Viehmärkte amtstierärztlich zu untersuchen. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen. Soweit...
-
ViehVerkV 2007 Anlage 1 (zu § 12 Absatz 2, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 2 und § 17 Absatz 3) (Law)
...6. Auf dem Betriebsgelände müssen alle Verkehrswege, auf denen Tiere transportiert werden sollen, sowie alle Plätze zum Ver- und Entladen von Tieren befestigt, leicht zu...
-
ViehVerkV 2007 Anlage 2 (zu § 12 Absatz 2, § 13 Absatz 2 und § 14 Absatz 2) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 221) 1. Der Viehhandelsunternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ...