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AMG 1976 § 62 Organisation des Pharmakovigilanz-Systems der zuständigen Bundesoberbehörde (Law)
(1) Die zuständige Bundesoberbehörde hat zur Verhütung einer unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung der Gesundheit von Mensch oder Tier die bei der Anwendung von Arzneimitteln auftretenden Risiken,...
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AMG 1976 § 17 Fristen für die Erteilung (Law)
(1) Die zuständige Behörde hat eine Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis innerhalb einer Frist von drei Monaten zu treffen. (2) Beantragt ein Erlaubnisinhaber die Änderun...