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ABBergV § 19 Sicherheits- oder Gesundheitsschutzkennzeichnung (Law)
...gs 4 entsprechen. (2) Unbeschadet von Absatz 1 ist die für den Straßen-, Eisenbahn-, Binnenschiffs-, See- und Luftverkehr geltende Kennzeichnung innerhalb von Betrieben zu verwenden. ...
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ABBergV Anhang 4 (zu § 19) (Law)
...gsmitteln sind Schilder zu benutzen. Zur Kennzeichnung und Standorterkennung von Material und Ausrüstungen zur Brandbekämpfung sind Schilder oder Sicherheitsfarben dauerhaft anzubringen. ...