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AAppO Anlage 18 (zu § 22c Absatz 6) (Law)
...ft/en des weiteren Mitglieds/der weiteren Mitglieder der Prüfungskommission) (Unterschrift des/der Vorsitzenden der Prüfun...
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AAppO § 18 Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (Law)
...fung soll für einen Prüfling mindestens 20, höchstens 40 Minuten dauern. (3) Die Fragen müssen auf den in der Anlage 14 festgelegten Prüfungsstoff abgestellt sein.
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AAppO Anlage 14 (zu § 18 Abs. 3) (Law)
...ffentwicklung), Eigenschaften, Stabilität und Analytik (Identität, Reinheit, Gehalt) von synthetischen, partial-synthetischen und natürlichen Wirkstoffen, Suchtstoffen, Arzneistoffen, Hilfsstoffen und...