2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
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AktG § 212 Aus der Kapitalerhöhung Berechtigte (Law)
Neue Aktien stehen den Aktionären im Verhältnis ihrer Anteile am bisherigen Grundkapital zu. Ein entgegenstehender Beschluß der Hauptversammlung ist nichtig.
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AktG § 12 Stimmrecht. Keine Mehrstimmrechte (Law)
...ls Aktien ohne Stimmrecht ausgegeben werden. (2) Mehrstimmrechte sind unzulässig.