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FeV 2010 § 7 Ordentlicher Wohnsitz im Inland (Law)
(1) Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Dies wird angenommen, wenn der Bewerber wegen persönlicher und ber...
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FeV 2010 Anlage 7 (zu § 16 Absatz 2, § 17 Absatz 2 und 3) (Law)
...7.6 Bremsanlagen und Geschwindigkeitsregler 7.7 Anhängerkupplungssysteme...
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FeV 2010 § 30 Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Law)
...7 Absatz 6 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. (2) Läuft die Geltungsdauer einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE oder B1, die zum Führen von Kraftfahrz...
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FeV 2010 § 60 Übermittlung von Daten nach § 30 des Straßenverkehrsgesetzes (Law)
...7 der Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) werden gemäß § 30 Absatz 1 Nummer 3 des Straßenverkehrsgesetzes die auf Grund des § 28 Absatz 3 Nummer 1 bis 9 des Straßenverkehrsgesetzes na...
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FeV 2010 Anlage 8a (zu § 22 Absatz 4 Satz 7) (Law)
...79 — 1680) Muster des Vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis (VNF) Vorbemerkungen ...