Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Strafsenat) - 1 StR 405/14 (Urteil)
...Sanktionsfreiheit erlangen (§ 371, § 378 Abs. 3 AO). Die Angeklagte befand sich damit nicht in einer unauflösbaren Konfliktlage, die im Hinblick auf den Grundsatz „nemo tenetur se ipsum accusare“ und ...