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SLV 2002 § 32 Voraussetzungen für die Einstellung als Sanitätsoffizier (Law)
...als Stabsarzt, 2. Tierärztinnen und Tierärzte als Stabsveterinär, 3. Apothekerin...
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SLV 2002 § 37 Voraussetzungen für die Einstellung als Militärmusikoffizier (Law)
...als Hauptmann eingestellt. Die Laufbahn beginnt mit dem Einstellungsdienstgrad. (3) Ihre Beförderung ist nach folgenden Dienstzeiten seit Ernennung zum Hauptmann zulässig: ...
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SLV 2002 § 7 (weggefallen) (Law)
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SLV 2002 § 11 Voraussetzungen für die Einstellung als Unteroffizieranwärterin oder Unteroffizieranwärter (Law)
...Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahnen der Fachunteroffiziere des Sanitätsdienstes, des Militärmusikdienstes und des allgemeinen Fachdienstes kann in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Z...
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SLV 2002 § 15 Voraussetzungen für die Einstellung als Feldwebelanwärterin oder Feldwebelanwärter (Law)
...alschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt. (2) Als Anwärterin ode...
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SLV 2002 § 23 Voraussetzungen für die Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter (Law)
...7. Lebensjahr vollendet und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und 2. das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, der fachgebundene...
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SLV 2002 § 34 Voraussetzungen für die Einstellung als Militärmusikoffizier-Anwärterin oder Militärmusikoffizier-Anwärter (Law)
...7. Lebensjahr vollendet und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, 2. das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, der fachgebundenen H...
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SLV 2002 § 30 Voraussetzungen für die Einstellung als Sanitätsoffizier-Anwärterin oder Sanitätsoffizier-Anwärter und Einstellung mit einem höheren Dienstgrad (Law)
(1) Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes im Dienstverhältnis einer Berufssoldatin, eines Berufssoldaten, einer Soldatin auf Zeit oder eines Sol...
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SLV 2002 § 9 Beförderung der Mannschaften im Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit (Law)
(1) Die Beförderung der Mannschaften ist nach folgenden Dienstzeiten zulässig: 1. zum Gefreiten nach drei Monaten, ...