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BesVNG 1 § 7 (Law)
Der Höchstbetrag des Ausgleichs nach § 103 des Beamtenrechtsrahmengesetzes gilt unmittelbar für den Bereich der Länder.
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BesVNG 1 § 1 (Law)
(weggefallen)
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BesVNG 1 Anlage 1 Grundgehaltssätze in der Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes (Law)
...71, 225)
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BesVNG 1 § 9 (Law)
Ein nach Artikel 5 oder Artikel 6 des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes gewährter Erhöhungszuschlag vermindert sich nicht um den Betrag der ruhegehaltfähigen Stellenzulagen,...
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BesVNG 1 § 14 (Law)
Abschnitt 1 § 3 dieses Artikels gilt entsprechend.
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BesVNG 1 § 3 (Law)
(1) (2) § 1 Abs. 2 dieses Abschnitts gilt entsprechend für § 18 Abs. 1 des Soldatenversorgungsgesetzes. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht im Land Berlin.
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BesVNG 1 (XXXX) §§ 1 bis 9 (weggefallen) (Law)
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BesVNG 1 § 13 (Law)
...70 geltenden Grundgehaltsätze um sieben vom Hundert weiter. (2) Unverändert bleiben 1. von § 12 Abs. 2 des Bundesbesol...
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BesVNG 1 § 11 (Law)
(1) Bei Versorgungsbezügen, denen ein Grundgehalt aus der Besoldungsgruppe eines Amtes zugrunde liegt, das unmittelbar kraft Gesetzes durch Artikel I oder durch Anlage 4 dieses Gesetzes einer Besoldun...
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BesVNG 1 § 16 (Law)
Die Zulagen nach Vorbemerkung Nummer 4 der Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung des Artikels I dieses Gesetzes werden mit Wirkung vom Inkrafttreten dieser Vorschrift den Bezügen der vo...
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BesVNG 1 § 12 (Law)
...7, soweit es danach notwendig ist, Vorschriften zur Ausführung.
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BesVNG 1 § 10 (Law)
Abschnitt 1 § 3 dieses Artikels gilt entsprechend.
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BesVNG 1 § 15 (Law)
Bleiben die sich nach den §§ 11 bis 14 dieses Abschnitts ergebenden Versorgungsbezüge hinter den bisherigen Versorgungsbezügen zurück, wird den Versorgungsempfängern ein Ausgleichsbetrag in Höhe diese...
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BesVNG 1 § 17 (Law)
Bei Versorgungsempfängern, deren Versorgungsbezügen ein Grundgehalt der Besoldungsordnungen A oder B und ein Ortszuschlag nach den Landesbesoldungsgesetzen zugrunde liegen, treten an die Stelle der bi...
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BesVNG 1 § 4 (Law)
...7 des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes auf die ruhegehaltfähigen Zulagen nach Fußnote 2) zur Besoldungsgruppe 9 und nach Fußnote 1) zu den Besoldungsgruppen 10 und 11 der B...
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BesVNG 1 § 18 (Law)
...7 Abs. 1 Nr. 4 dieses Gesetzes gilt für die am 30. Juni 1972 vorhandenen Versorgungsempfänger entsprechend. (5) Artikel II § 16 in der vom 1. Januar 1974 an geltenden Fassung findet auf die ...
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BesVNG 1 § 2 (Law)
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BesVNG 1 § 8 (Law)
...71 bestehenden Stellenverhältnisse für Beförderungsämter in Sonderlaufbahnen nicht geändert werden. (4) Eine Anpassung des Landesrechts an vor Verkündung dieses Gesetzes in Kraft getretene Ä...
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BesVNG 1 Schlußformel (Law)
Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.
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BesVNG 1 § 5 (Law)
Die ruhegehaltfähigen Stellenzulagen nach Artikel II dieses Gesetzes werden mit Wirkung vom Inkrafttreten dieses Abschnitts auch den Versorgungsbezügen, denen ein Grundgehalt der Besoldungsordnungen d...