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AAppO § 11 Mündliche Prüfungen (Law)
...oder ein von diesem oder dem Vorsitzenden der Prüfungskommission bestimmter Protokollführer, der selbst Mitglied der Prüfungskommission sein kann, eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 9 anzuf...
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AAppO § 7 Versagung der Zulassung (Law)
...orliegt, der zur Versagung der Approbation als Apotheker wegen Fehlens einer der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder 3 der Bundes-Apothekerordnung führen würde.
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AAppO Anlage 11 (zu § 9 Abs. 4 Satz 2, § 16 Abs. 1 zweiter Halbsatz und § 22 Abs. 3 Satz 3) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1504) Ausstellende Behörde i...
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AAppO Anlage 7 (zu § 3 Abs. 2 Satz 4 und § 6 Abs. 3 Nr. 3) (Law)
...om ..................... bis .......................... nach § 3 der Approbationsordnung für Apotheker in der unten bezeichneten Einrichtung u...
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AAppO Anlage 9 (zu § 11 Abs. 6 Satz 1) (Law)
...ob und gegebenenfalls um die wievielte Wiederholungsprüfung es sich handelt oder gegebenenfalls, aus welchen Gründen die Prüfung nicht bestanden worden ist. ...
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AAppO § 22b Erlaubnis nach § 11 Absatz 1a der Bundes-Apothekerordnung (Law)
...opäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22, L 271 vom 16.10.2007, S. 18), die zuletzt durch die Verordnung...
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AAppO § 22a Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 der Bundes-Apothekerordnung (Law)
...on im Herkunftsstaat oder im Inland vor einer zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde oder gegebenenfalls vor einem Notar oder einer entsprechend bevollmächtigten Berufsorganisation, die eine dies...
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AAppO § 22c Eignungsprüfung nach § 4 Absatz 2 Satz 7 der Bundes-Apothekerordnung (Law)
...orm einer staatlichen Prüfung vor einer staatlichen Prüfungskommission in deutscher Sprache abgelegt. Die Prüfungskommission wird von der nach § 12 Absatz 2 der Bundes-Apothekerordnung zuständigen Beh...
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AAppO Anlage 17 (zu § 22a Absatz 7) (Law)
...othekerordnung die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufs in/an . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....