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WiPrO § 122 Gerichtskosten (Law)
In gerichtlichen Verfahren nach diesem Gesetz werden Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage zu diesem Gesetz erhoben. Im Übrigen sind die für Kosten in Strafsachen geltenden Vorschriften des...
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WiPrO § 87 (weggefallen) (Law)
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WiPrO Anlage (zu § 122 Satz 1) (Law)
...7 der Wirtschaftsprüferordnung jeweils .......... 160,00 € ...
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WiPrO § 7 Antrag auf Zulassung zur Prüfung (Law)
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist schriftlich oder elektronisch an die Prüfungsstelle zu richten.