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SVWO 1997 § 60 (Law)
(weggefallen)
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SVWO 1997 § 89 Gebührenfreiheit (Law)
Für die Ausstellung von Bescheinigungen, die in dieser Verordnung vorgesehen sind, werden Gebühren nicht erhoben.
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SVWO 1997 Anlage 7 (Law)
(weggefallen)
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SVWO 1997 § 7 Entschädigung der Mitglieder der Wahlausschüsse (Law)
(1) Die Mitglieder der Wahlausschüsse werden wie die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane des Versicherungsträgers entschädigt, für den sie tätig sind. (2) Wird ein Wahlausschuß von der Au...