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AKG § 85 (Law)
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AKG § 92 Verwaltung der nach dem Anleihestockgesetz und der Dividendenabgabeverordnung gebildeten Sondervermögen (Law)
(1) Die treuhänderische Verwaltung eines von einer Kapitalgesellschaft nach dem Gesetz über die Gewinnverteilung bei Kapitalgesellschaften (Anleihestockgesetz) vom 4. Dezember 1934 (Reichsgesetzbl. I ...
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AKG § 7 Ansprüche aus gegenseitigen Verträgen (Law)
(1) Zu erfüllen sind Ansprüche (§ 1) aus einem gegenseitigen Vertrag, den ein in § 1 Abs. 1 genannter Rechtsträger vor dem 1. August 1945 geschlossen hat und der bis zu diesem Zeitpunkt von dem andere...