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BinSchStrO 2012 § 7.01 Allgemeine Grundsätze für das Stillliegen (Law)
1. Unbeschadet anderer Bestimmungen dieser Verordnung muss ein Fahrzeug oder ein Schwimmkörper seinen Liegeplatz so nahe am Ufer wählen, wie ...
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BinSchStrO 2012 § 1.25 Laden, Löschen und Leichtern (Law)
1. Der Schiffsführer hat dafür zu sorgen, dass ein Fahrzeug ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde nicht an Stellen geladen, gelöscht oder ge...