2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
DonauSchPVAnl 1993 § 7.01 Allgemeine Grundsätze für das Stilliegen (Law)
1. Unbeschadet anderer Bestimmungen dieser Verordnung müssen die Fahrzeuge und Schwimmkörper ihren Liegeplatz so nahe am Ufer wählen, wie es ...
-
DonauSchPVAnl 1993 § 1.25 Schutz und Winterzeit (Law)
Hindern Witterungsverhältnisse die Fahrzeuge an der Fortsetzung der Fahrt, können sie zu ihrem Schutz oder zum Überwintern die Häfen und Schutzplätze aufsuchen. Die Schiffsführer müssen dabei die dort...