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BEG § 138 (Law)
Die Wiedergutmachung für Schaden, den der Verfolgte oder seine Hinterbliebenen in der Sozialversicherung erlitten haben, richtet sich nach den hierfür geltenden besonderen Rechtsvorschrif...
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BEG § 90 (Law)
...71 entsprechende Anwendung. § 72 gilt sinngemäß.
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BEG § 71 (Law)
Der Darlehnsvertrag ist nach Maßgabe der folgenden Bedingungen abzuschließen: 1. Das Darlehen ist in der Regel mit drei vom Hund...