2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
AktG § 71 Erwerb eigener Aktien (Law)
...vorstehenden Schaden von der Gesellschaft abzuwenden, 2. wenn die Aktien Personen, die im Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem m...
-
AktG § 72 Kraftloserklärung von Aktien im Aufgebotsverfahren (Law)
(1) Ist eine Aktie oder ein Zwischenschein abhanden gekommen oder vernichtet, so kann die Urkunde im Aufgebotsverfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten ...