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AMG 1976 § 142 Übergangsvorschriften aus Anlass des Gewebegesetzes (Law)
(1) Eine Person, die am 1. August 2007 als sachkundige Person die Sachkenntnis nach § 15 Abs. 3a in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung besitzt, darf die Tätigkeit als sachkundige Person wei...
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AMG 1976 § 15 Sachkenntnis (Law)
(1) Der Nachweis der erforderlichen Sachkenntnis als sachkundige Person nach § 14 wird erbracht durch 1. die Approbation als Apo...