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FeV 2010 § 40 Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Law)
Dem Fahreignungs-Bewertungssystem sind die in Anlage 13 bezeichneten Zuwiderhandlungen mit der dort jeweils festgelegten Bewertung zu Grunde zu legen.
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FeV 2010 Anlage 13 (zu § 40) (Law)
...ast, das Gesamtgewicht, die Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen 198 und 199 jeweils in V...