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AKG § 106 Kosten anhängiger Gerichtsverfahren (Law)
Soweit sich ein anhängiger Rechtsstreit durch dieses Gesetz erledigt, trägt jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten und die Hälfte der gerichtlichen Auslagen. Gerichtsgebühren werden nicht erhoben....
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AKG § 99 Nachversicherung ausgeschiedener Angehöriger des öffentlichen Dienstes (Law)
...8) Die Regelung der Absätze 6 und 7 gilt nur, wenn die Rente oder ihre Neufeststellung bis zum 30. September 1958 beantragt wird. (9) Die Feststellung nach Absatz 1 trifft die Stelle, die na...
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AKG § 8 Auflösung von Verträgen (Law)
(1) Ist bei einem Vertrag der in § 7 Abs. 1 bezeichneten Art innerhalb der in § 7 Abs. 1 oder 2 bezeichneten Fristen erklärt worden, daß an dem Vertrag festgehalten werde, so kann der and...