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AO 1977 § 415 (Law)
(Inkrafttreten)
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AO 1977 § 94 Eidliche Vernehmung (Law)
(1) Hält die Finanzbehörde mit Rücksicht auf die Bedeutung der Auskunft oder zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Auskunft die Beeidigung einer anderen Person als eines Beteiligten für geboten, so...
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AO 1977 § 8 Wohnsitz (Law)
Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.