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AAppO Anlage 18 (zu § 22c Absatz 6) (Law)
...und Prüfungsablauf sind stichwortartig wiederzugeben.) Sonstige Bemerkungen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....
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AAppO § 18 Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (Law)
...unmittelbar hintereinander, mit Unterbrechungen bis zu höchstens acht Tagen, abgelegt werden. Jede Prüfung soll für einen Prüfling mindestens 20, höchstens 40 Minuten dauern. (3) Die Fragen ...
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AAppO Anlage 8 (zu § 4 Abs. 4 Satz 1) (Law)
...ur und Defektur einschließlich der Beurteilung von Herstellungsvorschriften und -verfahren; Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Fertigarzneimitteln; Planung, Überwachu...
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AAppO § 8 Art der Prüfung (Law)
...ugang zu einem Studiengang mit einem der Verordnung entsprechenden Prüfungsverfahren im Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung oder zu einem Studiengang mit einem alternativen Prüfungsverfahren...
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AAppO Anlage 14 (zu § 18 Abs. 3) (Law)
...ung, therapeutische Anwendung sowie deren pharmazeutische und klinische Beurteilung; Erkennung, Reinheits- und Qualitätsprüfung von Drogen; analytische Verfahren zur Untersuchung und Standardisierung ...
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AAppO § 22e Bescheid nach § 4 Absatz 2 Satz 8 und Absatz 3 Satz 2 der Bundes-Apothekerordnung (Law)
...uterung der wesentlichen Unterschiede sowie die Begründung, warum diese dazu führen, dass der Antragsteller nicht in ausreichender Form über die in Deutschland zur Ausübung des Apothekerberufs notwend...