Beschluss vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat) - 1 BvR 458/10 (Urteil)
...ch nicht entscheidend nach dem äußeren Erscheinungsbild, sondern nach der inneren Zweckrichtung. Sei der Zweck ein rein kommerzieller, unterfalle die Veranstaltung nicht dem Schutzbereich, auch wenn s...