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ÄApprO 2002 Anlage 14 (zu § 40 Satz 1) (Law)
...enname - ggf. abweichender Geburtsname) geboren am ........... in ............................................. erfüllt die Voraussetzungen de...
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ÄApprO 2002 Anlage 8 (zu § 15 Abs. 8) (Law)
...erschriften der weiteren (Unterschrift der/des Vorsitzenden der Mitglieder der Prüfungskommission) Prüfungskommission)
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ÄApprO 2002 § 14 Schriftliche Prüfung (Law)
...eseinheitliche Termine abzuhalten. Bei der Festlegung der Prüfungsaufgaben sollen sich die nach Landesrecht zuständigen Stellen nach Maßgabe einer Vereinbarung der Länder einer Einrichtung bedienen, d...
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ÄApprO 2002 § 8 Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle (Law)
...e in § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 vorgesehenen Prüfungen werden vor der nach Landesrecht zuständigen Stelle abgelegt.
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ÄApprO 2002 Anlage 16 (zu § 34 Absatz 8) (Law)
...e, Familienname – gegebenenfalls abweichender Geburtsname) geboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...
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ÄApprO 2002 Anlage 3 (zu § 2 Abs. 8 Satz 2) (Law)
...er für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach § 2 Abs. 8 Satz 2 kommen, soweit sie von der Universität angeboten werden, insbesondere in Betracht: ...
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ÄApprO 2002 § 38 Bescheid nach § 3 Absatz 2 Satz 8 und Absatz 3 Satz 2 der Bundesärzteordnung (Law)
...e Fächer einschließlich der Querschnittsbereiche, bei denen wesentliche Unterschiede festgestellt wurden, dabei ist auch anzugeben, welche Fächer oder Querschnittsbereiche für die Prüfung nach § 37 Ab...
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ÄApprO 2002 Anlage 11a (zu § 2 Absatz 8 Satz 4, § 27 Absatz 5 Satz 3 und § 29) (Law)
...elegt. (Rückseite) Er/Sie hat bei der Benotung der Leistungsnachweise für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung folgende Noten erreicht: ...
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ÄApprO 2002 Anlage 7 (zu § 15 Abs. 8, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
...erschrift/en des weiteren (Unterschrift der/des Vorsitzenden der Mitglieds/der weiteren Mitglieder Prüfungskommission) der P...
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ÄApprO 2002 Anlage 11 (zu § 2 Abs. 8, § 26, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
...eugnis über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Der/Die Studierende der Medizin ...............