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AMVerkRV § 8 (Law)
...gilt nicht für Arzneimittel, die zur Verhütung von Krankheiten der Zierfische, Zier- oder Singvögel, Brieftauben, Terrarientiere, Kleinnager, Frettchen oder nicht der Gewinnung von Lebensmitteln diene...
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AMVerkRV Anlage 3 (zu §§ 6, 7 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 1 und § 8 Abs. 1 Nr. 4) (Law)
...gen und Schafen, ausgenommen die Verhütung der Übertragung von Euterkrankheiten durch Arzneimittel, die zum äußeren Gebrauch bestimmt sind und deren Wirkung nicht auf der Resorption der wirksamen Best...
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AMVerkRV Anlage 1b (zu § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 2 und § 8 Abs. 1 Nr. 2) (Law)
...genommen Zubereitungen zum äußeren Gebrauch, die in der Tagesdosis nicht mehr als 100 myg Pyrrolizidin-Alkaloide mit 1,2-ungesättigtem Necingerüst einschließlich ihrer N-Oxide enthalten - ...
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AMVerkRV Anlage 4 (zu § 7 Abs. 1 Nr. 1 und § 8 Abs. 1 Nr. 1) (Law)
...gen bis zu 2,75% zur Verhütung von Geschlechtskrankheiten, als Fertigarzneimittel Chinolinabkömmlinge, ausgenommen in Zubereitungen zum äußere...