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BGBEG (XXXX) §§ 8 und 9 (weggefallen) (Law)
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BGBEG § 38 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften (Law)
...laufendes Konto in bestimmter Höhe zu überziehen. Für Verbraucherdarlehensverträge gemäß § 505 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist der Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags maßgeblich, mit dem ...
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BGBEG Anlage 8 (zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) (Law)
...8 BGB über die Überlassung einer Sache oder bei einem zusammenhängenden Vertrag, gerichtet auf die Überlassung einer Sache, wenn von Gestaltungshinweis ...
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BGBEG § 11 Ausnahmen für Kleinbetragsinstrumente und elektronisches Geld (Law)
(1) Bei Zahlungsdiensteverträgen über die Überlassung eines Kleinbetragsinstruments (§ 675i Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) teilt der Zahlungsdienstleister dem Zahlungsdienstnutzer a...
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BGBEG § 8 Informationen an den Zahlungsempfänger bei einzelnen Zahlungsvorgängen (Law)
Nach Ausführung eines einzelnen Zahlungsvorgangs teilt der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers diesem unverzüglich die folgenden Informationen mit: 1....
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BGBEG § 29 Übergangsvorschriften zum Mietrechtsänderungsgesetz vom 11. März 2013 (Law)
...8 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der bis zum 1. Mai 2013 geltenden Fassung weiter anzuwenden, wenn 1. bei Modernisierungsmaßnahmen die Mitte...
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BGBEG § 41 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts vom 11. Juni 2017 (Law)
...8 am 17. Juni 2017 eine Vollmacht erteilt oder eine Erklärung im Namen einer anderen Person gegenüber einem Dritten abgegeben oder für einen anderen entgegengenommen worden, bleibt das bisherige Inter...