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BesVNG 1 § 14 (Law)
Abschnitt 1 § 3 dieses Artikels gilt entsprechend.
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BesVNG 1 § 13 (Law)
(1) Übergangsweise gelten für die Grundgehälter in den Besoldungsgruppen 8 und höher der Besoldungsordnungen B der Landesbesoldungsgesetze nebst den Zuordnungen der Ämter zu den Besoldungsgruppen die ...
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BesVNG 1 (XXXX) §§ 14 bis 16 (weggefallen) (Law)
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BesVNG 1 § 8 (Law)
(1) Soweit sich aus dem Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung dieses Gesetzes und den Vorschriften dieses Gesetzes nicht etwas anderes ergibt, gelten die bis zum Tage der Verkündung dieses Gesetzes er...
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BesVNG 1 (XXXX) §§ 12 und 13 (weggefallen) (Law)
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BesVNG 1 § 3 (Law)
...8 Abs. 1 des Soldatenversorgungsgesetzes. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht im Land Berlin.
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BesVNG 1 § 4 (Law)
...8 des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts und in der Überleitungsübersicht nach Artikel 7 des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes auf die ruhegehaltfähigen Z...