-
AAppO Anlage 18 (zu § 22c Absatz 6) (Law)
...s weiteren Mitglieds/der weiteren Mitglieder der Prüfungskommission) (Unterschrift des/der Vorsitzenden der Prüfungskommis...
-
AAppO § 18 Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (Law)
...stens acht Tagen, abgelegt werden. Jede Prüfung soll für einen Prüfling mindestens 20, höchstens 40 Minuten dauern. (3) Die Fragen müssen auf den in der Anlage 14 festgelegten Prüfungsstoff ...
-
AAppO Anlage 8 (zu § 4 Abs. 4 Satz 1) (Law)
...swirtschaft für Apotheker unter Berücksichtigung des Handelsrechts, des Steuerrechts und des kaufmännischen Rechnungswesens; Aufgaben und Tätigkeitsfelder des Apothekers; ...
-
AAppO § 8 Art der Prüfung (Law)
...srecht zuständige Stelle kann abweichend von Absatz 1 zulassen, dass anstelle der schriftlichen Prüfung die im Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten auf ...
-
AAppO Anlage 14 (zu § 18 Abs. 3) (Law)
...synthetischen und natürlichen Wirkstoffen, Suchtstoffen, Arzneistoffen, Hilfsstoffen und Schadstoffen sowie Bioziden und sonstigen Xenobiotika; Radiopharmaka, Synthese und Qualitätskontrolle sterisch ...
-
AAppO § 22e Bescheid nach § 4 Absatz 2 Satz 8 und Absatz 3 Satz 2 der Bundes-Apothekerordnung (Law)
...schiede nicht durch Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeglichen werden können, die der Antragsteller im Rahmen seiner Berufspraxis als Apotheker oder durch lebenslanges Lernen im Sinne des § 4 Absatz 2 Sa...