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SGB 8 § 26 Landesrechtsvorbehalt (Law)
...ufgaben und Leistungen regelt das Landesrecht. Am 31. Dezember 1990 geltende landesrechtliche Regelungen, die das Kindergartenwesen dem Bildungsbereich zuweisen, bleiben unberührt.
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SGB 8 § 10 Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen (Law)
...8 Absatz 6 des Zweiten Buches sowie Leistungen nach § 6b Absatz 2 des Bundeskindergeldgesetzes in Verbindung mit § 28 Absatz 6 des Zweiten Buches den Leistungen nach diesem Buch vor. (4) Die...
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SGB 8 Inhaltsübersicht (Law)
...ufgaben § 82 Aufgaben der Länder § 83 ...
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SGB 8 § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (Law)
...uf Beratung ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten, wenn die Beratung auf Grund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist und solange durch die Mitteilung an den Personensorgeberechtigten der ...
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SGB 8 § 6 Geltungsbereich (Law)
...ufenthalt im Inland haben. Für die Erfüllung anderer Aufgaben gilt Satz 1 entsprechend. Umgangsberechtigte haben unabhängig von ihrem tatsächlichen Aufenthalt Anspruch auf Beratung und Unterstützung b...
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SGB 8 § 15 Landesrechtsvorbehalt (Law)
...ufgaben und Leistungen regelt das Landesrecht.
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SGB 8 § 22a Förderung in Tageseinrichtungen (Law)
...uftrags sowie der Einsatz von Instrumenten und Verfahren zur Evaluation der Arbeit in den Einrichtungen. (2) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen sicherstellen, dass d...
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SGB 8 § 28 Erziehungsberatung (Law)
Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familien...
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SGB 8 § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe (Law)
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowi...
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SGB 8 § 42d Übergangsregelung (Law)
...ufnahmequote nach § 42c entspricht, nicht aufnehmen, so kann es dies gegenüber dem Bundesverwaltungsamt anzeigen. (2) In diesem Fall reduziert sich für das Land die Aufnahmequot...
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SGB 8 § 48 Tätigkeitsuntersagung (Law)
Die zuständige Behörde kann dem Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung die weitere Beschäftigung des Leiters, eines Beschäftigten oder sonstigen Mitarbeiters ganz oder für bestimmte Funktionen ...
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SGB 8 § 54 Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften (Law)
...ufsichtigen, weiterbilden und gegen Schäden, die diese anderen im Rahmen ihrer Tätigkeit zufügen können, angemessen versichern wird, 2. sich...
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SGB 8 § 69 Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter (Law)
(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden durch Landesrecht bestimmt. (2) (weggefallen) (3) Für die Wahrnehmung der Aufgaben nach diesem Buch errichtet jeder örtliche Träg...
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SGB 8 § 77 Vereinbarungen über die Höhe der Kosten (Law)
...8a bis 78g bleiben unberührt.
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SGB 8 § 85 Sachliche Zuständigkeit (Law)
...8a bestimmten Aufgaben einschließlich der damit verbundenen Aufgaben nach Absatz 2 Nummer 2 bis 5 und 7 mittleren Landesbehörden oder, soweit sie sich auf Kindergärten und andere Tageseinrichtungen fü...
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SGB 8 § 87e Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung (Law)
Für Beurkundungen und Beglaubigungen nach § 59 ist die Urkundsperson bei jedem Jugendamt zuständig.
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SGB 8 § 89 Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt (Law)
...86, 86a oder 86b der tatsächliche Aufenthalt maßgeblich, so sind die Kosten, die ein örtlicher Träger aufgewendet hat, von dem überörtlichen Träger zu erstatten, zu dessen Bereich der örtliche Träger ...
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SGB 8 § 89f Umfang der Kostenerstattung (Law)
...ufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (§ 89b), bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung (§ 89c) und bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise (§ 89d) erstatte...
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SGB 8 § 89h Übergangsvorschrift (Law)
...8, so sind § 86 Absatz 7, § 89b Absatz 3, die §§ 89d und 89g in der ab dem 1. Juli 1998 geltenden Fassung anzuwenden.
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SGB 8 § 97c Erhebung von Gebühren und Auslagen (Law)
Landesrecht kann abweichend von § 64 des Zehnten Buches die Erhebung von Gebühren und Auslagen regeln.