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VVG 2008 § 103 Herbeiführung des Versicherungsfalles (Law)
Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich den bei dem Dritten eingetretenen Schaden herbeigeführt hat.
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VVG 2008 § 91 Verzinsung der Entschädigung (Law)
Die vom Versicherer zu zahlende Entschädigung ist nach Ablauf eines Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalles für das Jahr mit 4 Prozent zu verzinsen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund ...
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VVG 2008 § 8 Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers (Law)
(1) Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten; zur ...
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VVG 2008 Anlage (zu § 8 Abs. 5 Satz 1) (Law)
(Fundstelle: BGBl I 2009, 2408; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote) ...