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AMG 1976 § 80 Ermächtigung für Verfahrens- und Härtefallregelungen (Law)
Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die weiteren Einzelheiten über das Verfahren bei ...
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AMG 1976 § 92 Unabdingbarkeit (Law)
Die Ersatzpflicht nach diesem Abschnitt darf im Voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig.