2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
BBG 2009 § 96 Fernbleiben vom Dienst (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte dürfen dem Dienst nicht ohne Genehmigung ihrer Dienstvorgesetzten fernbleiben. Dienstunfähigkeit infolge von Krankheit ist auf Verlangen nachzuweisen. (2) Verliert ...
-
BBG 2009 § 80 Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Law)
(1) Beihilfe erhalten: 1. Beamtinnen und Beamte, die Anspruch auf Besoldung haben oder die Elternzeit in Anspruch nehmen, ...