Urteil vom Bundesfinanzhof (2. Senat) - II R 26/12 (Urteil)
...underwerbsteuer ist antragsgemäß auf 6.160 € herabzusetzen. Das FA hat zu Unrecht die gesondert festgestellten Grundbesitzwerte für die Grundstücke in G in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteue...